Ablauf
1. Nothelferkurs
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) bei einer dazu anerkannten Organisation absolviert wurde. Der Nothelferkurs darf nicht mehr als 6 Jahre alt sein. Den Nothelferkurs kannst du z.Bsp. hier alsolvieren: Rettungsschule Zentralschweiz, Rotes Kreuz und beim Samariterverein.
2. Lernfahrausweis beantragen
Ein Gesuchsformular für den Lehrfahrausweis kannst du direkt beim Strassenverkehrsamt in deinem Wohnkanton beantragen: Strassenverkehrsamt Kanton Luzern. Gemeinsam mit einem Passfoto, dem Nothelferausweis, dem ausgefüllten Formular (inkl. bestätigter Sehtest bei einem Augenarzt oder anerkanntem Optikergeschäft) und einer Wohnsitzbescheinigung (Gemeinde oder Post) reichst du diesen dann ein.
3. Theorie
Mit dem Anmeldeformular, dass du vom Strassenverkehrsamt erhalten hast, kannst du dich dann selbständig für die Theorieprüfung anmelden. Theoretisches Grundwissen eignest du dir ganz einfach Online oder ab CD (Buchhandel) an. Eine optimale Vorbereitung bietet dir z.Bsp: http://www.fahrlehrer24.ch/. Du hast sogar die Möglichkeit dir Apps herunterzuladen und kannst somit jederzeit auf deinem Handy oder Tablet üben. Achtung nicht vergessen: Für die Theorieprüfung musst du einen amtlichen Ausweis mitnehmen.
Theoriestunden 50 Fr.
4. Theorieprüfung
Nach bestandener Theorieprüfung erhaltst du den Lernfahrausweis zusammen mit der Anmeldeformular für die praktische Führerprüfung per Post.
5. Verkehrskundenkurs / VKU
Der Verkehrskundekurs ist obligatorisch und kann frühestens nach Erhalt des Lernfahrausweises besucht werden. Ich empfehle dir diesen obligatorischen Kurs bald nach Erhalt des Lernfahrausweises zu besuchen, damit du das erlangte Wissen in die praktische Ausbildung mit einfliessen lassen kannst. Den Kurs kannst du bei mir besuchen. Weitere Infos zu meinem Angebot Verkehrskundekurs / VKU.
6. Fahrstunden
Nach Erhalt der Lernfahrausweises bist du berechtigt, Übungsfahrten mit einem Fahrlehrer oder einer Begleitperson durchzuführen. Übung macht den Meister. Deshalb sind Fahrstunden mit einem Fahrlehrer oder auch einer Begleitperson unabdingbar. Aber Beachte: Die Begleitperson muss mindestens 23-jährig und mindestens 3 Jahre im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie sein.
Der Beifahrer muss die Handbremse gut erreichen können.
7. Führerprüfung
Jetzt musst du unter Beweis stellen, wie gut du das Auto oder das Motorrad im Griff hast. Wenn alles gut geht, erhältst du den Führerausweis auch schon bald per Post.
8. WAB - Weiter Ausbildung / Zwei-Phasen Ausbildung
Mit der Führerprüfung ist die Fahrausbildung noch nicht abgeschlossen. Die obligatorische Weiterbildung für Neulenkerinnen und Neulenker umfasst einen Tageskurs von acht Stunden. Dieser Kurstag muss innerhalb der Probezeit, also innerhalb des 1.Jahr, besucht werden. Die WAB Zentralschweiz AG Ruswil führt solche Kurs durch. Weitere Informationen findest du hier.
Weitere hilfreiche Links:
Behörden:
asa, Link zu allen Strassenverkehrsämter
Nothilfekurse:
Formulare:
Alles über den Führerausweis:
Schweizer Optikerverband:
Auflistung qualifizierter Augenoptiker in Luzern und Umgebung